Mein Studium der
Rechtswissenschaften habe ich an der Ruhr Universität Bochum absolviert. Seit dem 05.01.1995 bin ich am Landgericht Duisburg sowie an allen Oberlandesgerichten als Rechtsanwältin zugelassen. Ich bin Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft Familie und Erbrecht, im Deutschen Anwaltsverein sowie im Verein der Landgerichtsanwälte Duisburg. Im Familienrecht profitieren Sie von meiner langjährigen Erfahrung als Fachanwältin. Und selbstverständlich bringe ich mich laufend »auf den neusten Stand« durch diverse Fortbildungsmaßnahmen sowie durch die Aufarbeitung der neuesten Rechtsprechung und Gesetzesänderungen. Außerdem rundet eine eigene praxisnahe Vortragsreihe meine Tätigkeit als Fachanwältin für Familienrecht ab.
Seit 1997 praktiziere ich als selbstständige Rechtsanwältin und habe im Jahr 2002 die zusätzliche Qualifikation zur Fachanwältin für Familienrecht erworben.
In meiner langjährigen Praxis habe ich mich nicht nur auf das Familienrecht mit allen Randgebieten spezialisiert. Es kristallisieren sich auch weitere Schwerpunktgebiete heraus. Im Rahmen meiner Tätigkeit arbeite ich zielorientiert und eng mit der Mandantschaft zusammen. Ein Vertrauensverhältnis halte ich für eine kompetente und professionelle Unterstützung meiner Mandanten für unbedingt erforderlich.