Familienrecht 


Das Familienrecht zeichnet sich aufgrund seiner Komplexität durch die 
Besonderheiten eines jeden Einzelfall aus. 
In den meisten Fällen setzt das Familienrecht dort an, wo ehemalige Paare ihre Partnerschaft keine Zukunft mehr geben. Betroffen sind hier meist Sorgerechtsfragen, Fragen zur Regelung des Umgangs, Unterhaltsfragen, natürlich auch Fragen, die einhergehen mit dem Verlauf eines möglichen Scheidungsverfahrens, wie Fragen zum Versorgungsausgleich und zum Zugewinnausgleich. Weitere verbundene Gebiete sind der Volljährigenunterhalt, der Ehegattenunterhalt, Erstellung oder Prüfung deines Ehevertrages und zum Teil auch erbrechtliche Fragen. In diesem Teilgebieten berate ich Sie zuverlässig, kompetent und zielorientiert.

 Strafrecht 


Sofern Sie sich einem Vorwurf ausgesetzt sehen, eine Straftat begangen zu haben, 
besteht das Erfordernis sich gegenüber den Ermittlungsbehörden oder
 vor Gericht zu verteidigen.
Um zu verhindern, dass man als Beschuldigter häufig mangels besseren Wissens Fehler macht, die später nur schwer korrigierbar sind,
 sollten Sie bereits in einem frühen Stadium anwaltliche Hilfein Anspruch nehmen. 
Ich berate Sie hier diskret, schnell und Kompetent in den Bereichen 
Jugendstrafrecht, Betäubungsmittelrecht, Wirtschaftsrecht und Verkehrsrecht.



 Mediation


Im Rahmen meiner Beratung innerhalb einer Mediation liegt die Zielsetzung 
im Auffinden einer einverständlichen Lösung eines Konflikts 
durch die Konfliktparteien selbst unter meiner Anleitung als Mittler.


Die Mediation kann hier durchgeführt werden auf den Gebieten des Familienrechts, 
des Arbeitsrechts oder Zivilrechts. 



Verfahrenspflegschaften


Niemand darf zum Objekt staatlichen Handelns gemacht werden, 
indem z.b. kurzer Hand ohne Beteiligung über einen Menschen eine Ihn betreffende Entscheidung ergeht. Die Würde des Menschen verpflichtet alle staatliche Gewalt – also auch die Gerichte – zu „ fairen Verfahren“, d.h. Gewährung von rechtlichen Gehör, Gewährung des „letzten Wortes“ usw. 
Das Bundesverfassungsgericht hat nun mehrfach entschieden, dass in Verfahren,
 in denen Grundrechte einer Person betroffen sein können, 
rechtliches Gehör zwingend zu gewähren ist.
 Dies gilt unabhängig von Frage der Geschäftsfähigkeit. Als Verfahrenspfleger sind für mich diese Grundsätze von größter Bedeutung. 
Meine Hauptaufgabe besteht in erster Linie darin, sicherzustellen, dass dem 
Betroffenen rechtliches Gehör gewährt wird und sich der Betroffenen
 mit der Hilfe des Verfahrenspflegers zum Verfahren auch äußert.
 Daneben bestehen weitere Aufgaben als Verfahrenspfleger, 
so z.B. die Hilfe zum Verständnis der Verfahren, die Unterstützung 
bei dem Wunsch ein Rechtsmittel einzulegen und die Geltendmachung 
der Wünsche und der Rechte des Betroffenen. 



Verfahrensbeistandschaften


Als Verfahrensbeistandschaft nehme ich im eigenen Namen 
die Interessen des Kindes wahr. Entsprechend der gesetzlich geregelten Aufgaben
 eines Verfahrensbeistandes gehört es hier zu  meinen originären Aufgaben,
 das Interesse des Kindes festzustellen und vor Gericht geltend zu machen.
 Hierbei habe ich sowohl das subjektive Interesse, also den Willen des Kindes selbst, als auch das objektive Interesse des Kindes (Kindeswohl) einzubeziehen.
 Insoweit trete ich in einen persönlichen Kontakt zu dem betroffenen Kind und verschaffe mir einen Eindruck von den jeweiligen Lebensumständen.
 Ich informiere das Kind altersangemessen über das Gerichtsverfahren 
und die sich hier jeweils ergebenen Möglichkeiten, die es selbst hat,
 Einfluss auf das Ergebnis des Verfahrens zu nehmen.
 Als Verfahrensbeiständin bereite ich das Kind auf die richterliche Anhörung vor und begleite es während dieser Anhörung.


Sowohl im Rahmen meiner fachanwaltlichen Tätigkeit,
 als auch im Rahmen meiner Tätigkeit als Verfahrensbeiständin 
unterziehe ich mich regelmäßig erforderlichen Fortbildungsmaßnahmen, 
um zu gewährleisten, dass ich nach neusten Rechtsprechungserkenntnissen und jeweils aktueller Gesetzeslage handeln kann. 



 Arzthaftungsrecht 


Im Rahmen einer Behandlung durch Ärzte lassen sich Fehler nicht ausschließen, die möglicherweise in manchen Fällen Schicksalhaft sind. 
Es gibt aber auch Fälle, in denen eine massive Gesundheitsschädigung 
von Patienten auf fehlerhaften ärztlichen Verhalten beruhen und insoweit hier 
der Ansatz für einen bestmöglichen finanziellen Ausgleich zu schaffen ist.


Auf diese Art und Weise wird gewährleistet, dass der Patient eine andere Behandlung anstreben oder sich die Inanspruchnahme erforderlicher Hilfe leisten kann. In den meisten Fällen geht es hier um Entschädigung / Schadensersatz und Schmerzensgeld).
 In diesem Zusammenhang berate ich Sie in den Bereichen 
Arzthaftung, Behandlungsfehler, Diagnosefehler, Therapiefehler,
 Schönheitsoperationen etc., wobei diese Aufzählung nicht abschließend gemein ist. 

 



Wir können gerne sofort einen Termin vereinbaren. Ich freue mich auf Ihren Anruf! Selbstverständlich erreichen Sie mich auch per E-Mail oder
über das Kontaktformular.
Ihre Anwältin
Andrea Grimmert